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RISIKO
BERUFSUNFÄHIGKEIT
Das
Risiko berufsunfähig zu werden ist weitaus größer, als die
meisten Arbeitnehmer erwarten. Statistisch gesehen wird jeder
Vierte früher oder später berufsunfähig, dennoch sind viele nicht
hinreichend gegen dieses Risiko
abgesichert.
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Nur jeder vierte BU versichert
Die Deutschen lieben Ihre wertvollen
Besitztümer über alles ! Dementsprechend werden Autos und
Wohnungseinrichtungen auf das Allerbeste abgesichert. So
besitzt jeder dritte Autobesitzer eine Vollkaskoversicherung
für sein Fahrzeug, obwohl nur eine Haftpflichtversicherung
zwingend vorgeschrieben wäre. Sogar mehr als 75 % aller
Deutschen schützen ihre wertvollen Wohngegenstände mit einer
Hausratversicherung.
Bei der Absicherung der
eigenen Arbeitskraft, der Hauptquelle des zukünftigen
Einkommens, hingegen tun sich die Deutschen sehr schwer, nur
etwa jeder vierte besitzt eine
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Doch
Verbraucherschützer raten dringend zur Absicherung der
eigenen Arbeitskraft. Das Risiko berufsunfähig zu werden wird
häufig unterschätzt, so scheidet durchschnittlich jeder
vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Nur
etwa 10 % der Bundesbürger haben Vorsorge für den Fall einer
Berufsunfähigkeit getroffen, doch selbst die wenigen Besitzer
einer BU- Police, haben mit durchschnittlich 500 € monatlich
eine viel zu niedrige Rente vereinbart. Das reicht im Falle
der Berufsunfähigkeit für eine unabhängige Existenz nicht aus
und so kommt zu dem psychischen Leid der Arbeitsunfähigkeit
auch noch das Problem der Armut hinzu. Die gesellschaftliche
Stellung kann so nicht gehalten werden und der soziale
Abstieg ist vorprogrammiert.
Aus eigener Kraft kommen
die meisten aus einer solchen Lebenssituation nicht mehr
heraus !
Deshalb ist es
ungemein wichtig, dass man beim Abschluss einer
BU-Versicherung auf eine ausreichende Rentenhöhe achtet. Eine
ebenso große Bedeutung kommt der Auswahl des richtigen
Produktes zu, es sollte ausschließlich das Risiko der
Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Leider verkaufen allzu
viele Vertreter aus Provisionsgründen die BU- Police
gekoppelt mit einem Ansparprodukt. Diese Zusatzversicherungen
bestehen überwiegend aus einer Kapitallebensversicherung und
sind für die meisten Kunden völlig ungeeignet. Zudem auch
noch sehr kostenintensiv, sollte man nämlich zwischenzeitlich
in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann man sich häufig
die hohe Prämie für das teure Koppelprodukt nicht mehr
leisten und eine Kündigung des Vertrages wäre die
Folge.
Ein späterer Neuabschluss
führt wegen des höheren Einstiegalters zu höheren Beiträgen,
noch problematischer wird es allerdings wenn der Kunde
aufgrund von zwischenzeitlich aufgetreteneren Erkrankungen
mit Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder gar einer
vollständigen BU- Ablehnung rechnen muss. Zu den Krankheiten
die zu einer Ablehnung führen können gehören z.B.
Bandscheibenvorfälle, Krebs, HIV, multiple Sklerose bis hin
zu psychischen Störungen aller
Art.
Im Jahre 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung neu
gestaltet, in der Folge wurden die Leistungen für die
Berufsunfähigkeit erheblich gekürzt. Für alle nach dem 1.
Januar 1961 geborenen wurde die gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente sogar ganz abgeschafft.
Als Ersatz sollte die
sogenannte Erwerbsminderungsrente dienen, die allerdings mit
höchstens 38 % des letzten Bruttogehalts entschieden geringer
aus als früher ausfällt.
Davon abgesehen schützt sie
überhaupt nicht gegen Berufsunfähigkeit, wer nämlich mehr als
drei Stunden täglich einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann,
kommt definitiv nicht in den Genuss der
Erwerbminderungsrente.
Einen wirklichen Schutz vor
finanziellen Einbrüchen bei Berufsunfähigkeit bietet letzten
Endes nur die private BU-Vorsorge.
Das die gesetzlichen
Leistungen seit 2001 stark eingeschränkt wurden, hat sich
scheinbar herumgesprochen, denn mittlerweile haben immerhin
fast 2,5 Millionen Menschen mit dem Abschluss einer reinen
BU-Versicherung d.h. ohne Koppelprodukt vorgesorgt. Auch die
vereinbarte Rentenhöhe ist mittlerweile mit fast 1.000 €
monatlich auf einen relativ angemessenen Betrag
gestiegen.
Das
die reine BU-Versicherung heutzutage immer noch überwiegend
ein Ladenhüter ist, liegt vor allen Dingen daran, dass den
meisten Beratern dieses Produkt einfach zu beratungsintensiv
ist, außerdem kann man sich ja nicht sicher sein, ob der
jeweilige Kunde überhaupt von der Versicherungsgesellschaft
angenommen wird.
Letztlich sind halt die
Verdienstmöglichkeiten bei einer reinen
BU-Versicherung nicht gerade üppig,
weshalb immer noch vorwiegend minderwertige Koppelprodukte
angeboten werden.
Verlangen Sie von Ihrem
Berater unbedingt über das Risiko Berufsunfähigkeit umfassend
informiert zu werden und lassen sie sich bitte nicht
einreden, dass die Kapitallebensversicherung mit BU- Zusatz
die einzig sinnvolle Absicherung darstellt !
Berufsunfähigkeit
tritt ein wenn eine versicherte Person ihren Beruf weniger
als zur Hälfte ausüben kann. Alle möglichen Berufe werden von
den Gesellschaften in verschiedene Berufsgruppen eingeteilt,
so wird das Risiko eines Akademikers berufsunfähig zu werden
selbstverständlich nicht so hoch eingestuft, wie das eines
Straßenbauarbeiters.
Diese sogenannten
Risikoklassen sind bei den unterschiedlichen Anbietern
enormen Abweichungen unterworfen.
Unter Umständen kann man
somit für die qualitativ gleichwertige Absicherung eines
Berufes je nach Gesellschaft mehr als das doppelte bezahlen.
An dieser Stelle wird deutlich, das ein Kunde eines
Einfirmenvertreters der z. B. nur Allianz vermitteln kann
benachteiligt ist.
Achten Sie unbedingt
darauf, dass Ihnen eine umfassende Angebotspalette vorgelegt
wird. Diese sollte zumindest alle Anbieter umfassen, die über
ein hochwertiges BU- Bedingungswerk
verfügen.
Der Preis einer BU- Absicherung ist die eine Sache, noch
wichtiger ist allerdings das jeweilig zugrundeliegende
Bedingungswerk. Dieses legt nämlich schriftlich fest unter
welchen Umständen mit einer Leistung gerechnet werden kann
und wann nicht.
So sollte der Verzicht auf
die abstrakte Verweisung sollte in jedem Fall Bestandteil
eines jeden Vertrages sein. Hier wird festgelegt, dass der
Versicherte bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auf keine
andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Sehr wichtig ist das
vor allen Dingen für ältere Berufsunfähige, die kaum noch
eine Chance haben in einen neuen Beruf
einzusteigen.
Der Prognosezeitraum, d.
h. wie lange der Versicherte voraussichtlich nach Angaben des
Arztes berufsunfähig bleiben wird. sollte nicht länger als
ein halbes Jahr betragen. Früher waren drei Jahre üblich und
auch noch heute bedienen sich einige Versicherer dieses
Prognosezeitraums.
Ein weiter wichtiger
Bestandteil eines guten Vertrages beinhaltet die sogenannte
Nachversicherungsgarantie. Diese bedeutet, dass ein Kunde
ohne erneute Gesundheitsprüfung seine BU- Rente erhöhen kann.
Dies ist allerdings von besonderen Ereignissen wie Hochzeit,
Geburt eines Kindes, erhebliche Gehaltserhöhung u.s.w.
abhängig.
Bekannte Ratingagenturen wie das bekannte Analysehaus Morgen
& Morgen überprüfen laufend die Bedingungswerke der
einzelnen Versicherungsunternehmen und können dem Kunden bei
der Auswahl des richtigen Versicherers eine wertvolle
Hilfestellung geben.
Beantworten Sie die
Gesundheitsfragen im Antrag immer nach besten Wissen
wahrheitsgemäß, und lassen Sie sich nicht von Ihrem
Vermittler dazu Drängen, Angaben nach denen konkret gefragt
wird zu verschweigen.
Den Schaden tragen am Ende
Sie selbst, falls Sie falschen Angaben im Antrag gemacht
haben. Die Versicherungen können in einem solchen Fall die
vereinbarten Leistungen
verweigern.
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UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski Lutherstr. 27 06618 Naumburg Telefon: 03445-772244
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