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Abschreibungen

Bei einer Absetzung für Abnutzungen spricht man von Abschreibungen. Diese beziehen sich auf jedes Jahr der Nutzung, anfallenden Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung von Anlagegütern (Maschinen, Gebäude etc.). Die Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben anhand der Nutzungsdauer zu errechnen.

  • nach Zeit: Ab/Jahr = (A - R) : n (Eur/Jahr
  • )
  • nach Leistungsabgabe: Ab/Le = (A - R) : N (Eur/Le); A/Jahr = Ab/Le x j
A: Anschaffungswert
R: Restwert
n: Nutzungsdauer
N: Gesamtleistungsvorrat
j: Leistungsbeanspruchung
LE: Leistungseinheit (ha, h, km, etc.)


Die degressive Abschreibung für neu angeschaffte Güter wurde zum 01. Januar 2008 abgeschafft.

Abschreibung
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
Unternehmenssteuerreform 2008

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
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Telefon: 03445-772244
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