UNABHÄNGIGER FINANZ SERVICE
Menü
IHR VERSICHERUNGSMAKLER- ÜBER 25 JAHRE KOMPETENTE BERATUNG DURCH WISSEN UND ERFAHRUNG
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die Allgemeine Bemessungsgrundlage dient zur Berechnung der Beiträge in die Sozialversicherung. Es handelt sich um einen feststehenden Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgelegt wird. Verändert wird die Allgemeine Bemessungsgrundlage im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
mehr...