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Altersentlastungsbetrag

Beim Altersentlastungsbetrag handelt es sich um einen Steuerfreibetrag.
Vollendet ein Steuerpflichtiger vor Beginn jenes Kalenderjahres, für welches das zu versteuernde Einkommen errechnet wird, das 64. Lebensjahr, wird dieser Steuerfreibetrag gewährt.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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