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Altershilfe für Landwirte

Bei einer Altershilfe für Landwirte wird der Bargeldbedarf für ältere Landwirte durch die landwirtschaftliche Altershilfe abgedeckt. Somit kann eine frühzeitige Hofübertragung an jüngere Landwirte erfolgen. Der Landwirt kann den landwirtschaftlichen Alterskassen (LKA) als freiwillig- oder pflichtversicherte Person angehören.



siehe: Rente für Landwirte

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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