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Befreiung von der Versicherungspflicht

Einige Personengruppen sind von der Gesetzlichen Rentenversicherungs-Pflicht befreit.


Selbstständige und Angestellte sind befreit, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Mitglied einer berufsständigen oder öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung sind (z.B. Ärzteversorgung). Die zu entrichtenden Beiträge müssen einkommensbezogen sein. Beiträge und vorgesehene Leistungen müssen mit denen der Rentenversicherung vergleichbar sein.

Lehrer oder Erzieher sind befreit, wenn sie an nicht-öffentlichen Schulen arbeiten und sie nach beamten- oder entsprechenden kirchenrechtlichen Bestimmungen Anwartschaften zur Versorgung aufbauen.

zum Weiterlesen:
Rente,
Beitragspflicht

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
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