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Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit


Ist die Leistung vereinbart, so kann ein laufender Vertrag beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit berufs-, oder erwerbsunfähig wird. Der Versicherungsschutz bleibt dann weiterhin bestehen.

Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit muss ein Nachweis erbracht werden, z.B. der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers. Versicherungsunternehmen behalten sich das Recht vor, innerhalb bestimmter Fristen das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit zu überprüfen. (vgl. Berufsunfähigkeit)

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
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