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Beschädigungen durch Graffiti

Versichert ist die vorsätzliche Beschädigung und Verschmutzung durch Graffiti an der Aussenfassade des versicherten Gebäudes. Erstattet werden die Kosten für die Reinigung der Aussenfassade von dieser Verschmutzung. Vom Versicherer werden meist Höchstentschädigungen und maximale Schadenfälle pro Jahr vertraglich festgelegt. Zur Aussenfassade gehören fertige Mauerwerke, Aussenverkleidungen, Putz und Anstriche sowie Tür- und Fensterrahmen.

siehe: Graffiti

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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