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Betriebliche Altersversorgung

Eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers ist die betriebliche Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Direktversicherung in Form einer Lebensversicherung ab und zahlt die Beiträge an die Versicherung. Wenn der Versicherungsfall eintritt, erhält der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen direkt vom Versicherer die Leistungen.
Seit 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeldumwandlung. Durch das Fördermodell der Bundesregierung sind Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder -fond förderungsfähig. So kann individuell eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut werden.

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UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
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