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Bleibender Organschaden

Im Rahmen der Schwere Krankheitenversicherung sind dauerhafte Organschäden versichert.

Schwere Verlaufsformen einer Infektion können bleibende Organschäden nach sich ziehen, die sich z.B auf die Niere und auf das Herz beziehen.

Beispiele: Erkrankung des zentralen Nervensystems, fortgeschrittene Lebererkrankung, fortgeschrittene Lungenerkrankung, Nierenversagen.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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