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Erlebensfall

Der Erlebensfall ist anzustreben, denn es bedeutet, dass die versicherte Person den normalen Versicherungsablauf erlebt. Das Versicherungsunternehmen weist ihren Kunden meist rechtzeitig darauf hin und es kommt zur Zahlung aus dem Lebensversicherungsvertrag, der Erlebensfallleistung.

Erlebenfall
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Fondsgebundene Lebensversicherung
Schwere Krankheit
Todesfallleistung bei Verschollenheit

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UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
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