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Flurschäden


Flurschäden sind Schäden an Feldern, Weiden, Forsten oder anderen landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen. Im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung zählen Flurschäden zu den versicherbaren Risiken. Schadensersatzforderungen können einem Tierhalter zum Beispiel entstehen, wenn ein ausgebrochenes Pferd ein frisch eingesätes Pferd verwüstet oder einen Vorgarten zertrampelt.

Inwieweit Flurschäden Bestandteil des Versicherungsschutzes sind, ist je nach Vertrag verschieden. Manche Haftpflichtversicherungen schließen Flurschäden komplett vom Schutz aus oder verlangen eine hohe Selbstbeteiligung im Schadenfall. Andere Verträge wiederum leisten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
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