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Ganz oder überwiegend leer stehendes Haus

Eine Gefahrerhöhung besteht, wenn das versicherte Wohngebäude ganz oder überwiegend leer steht.

Wenn die Gefahrerhöhung nicht vom Kunden im Antrag angegeben bzw. angezeigt wird, ist in der Regel im Schadensfall der Versicherer leistungsfrei bzw. zur Kündigung berechtigt.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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