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Gesundheitsfragen Unfall

Wird ein Antrag auf Unfallversicherung gestellt, müssen in der Regel sogenannte "Gesundheitsfragen" wahrheitsgemäss beantwortet werden.

Dazu gehört vor allem die Angabe, ob aufgrund eines Unfall oder schwerwiegenden Erkrankung eine ärztliche Behandlung in den letzten 5 Jahren erforderlich war.

Wird diese Angabe verschwiegen, kann die Versicherungsgesellschaft wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder im Versicherungsfall die Leistung verweigern.



siehe:vorvertragliche Anzeigepflicht

Gesundheitsfragen Vorerkrankungen

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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