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Heil- und Kostenplan

Einen Heil- und Kostenplan muss sich jeder Patient vor Beginn einer Maßnahme, wie Zahnersatz, Zahnkronen und Kiefernorthopädie vom behandelnden Arzt einholen und diesen der Krankenversicherung vorlegen. Darin muss stehen, was für Behandlungen vorgesehen sind und was für Kosten dadurch entstehen. Die Krankenkasse entscheidet dann, welche Kosten sie übernimmt und legt den restlichen Eigenanteil des Versicherten fest.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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