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Kernsanierung

Wird ein bestehendes Gebäude in einen neuwertigen Zustand versetzt, spricht man von Kernsanierung.
Abgesehen von tragenden Strukturen (Fundament, tragende Wände und Decken) wird ein Gebäude, das kernsaniert wird, zurückgebaut.
Auch das Erneuern der Dachkonstruktion und der Fassade können zur Kernsanierung zählen.
WICHTIG:
Auch die Haustechnik (Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation) müssen bei einer Kernsanierung erneuert werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Kernsanierung im Bereich der Wohngebäude-Versicherung. Wurde eine Kernsanierung durchgeführt, kann sich beispielsweise der Beitrag verringern.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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