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Mahnverfahren

Ein Mahnverfahren ist ein gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, mit Hilfe des Gerichtes ohne Klageeinreichung einen Anspruch auf eine Geldforderung zB. im Falle eines Zahlungsverzugs geltend zu machen. Wenn dem Schuldner der Mahnbescheid zugestellt wird, hat er dann folgende Möglichkeiten:

  • er begleicht die im Mahnbescheid geforderte Schuld, innerhalb von zwei Wochen
  • er kann Widerspruch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist einlegen, wobei dann das Verfahren nach Antrag des Gläubigers (Antragsteller) in ein Klageverfahren übergeht
  • wenn Beides durch den Schuldner nicht erfolgt , erlässt das Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid
Im Bezug auf einen Versicherungsvertrag verliert der Versicherungsnehmer nach Durchführung des Mahnverfahrens den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz. Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen und er hat Anspruch auf die Beiträge bis zum Ende des Versicherungsschutzes. Dieses kann er vor Gericht einklagen.

Kündigung
Zivilprozeßordnung

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
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