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Nachhilfe für schulpflichtige Kinder

Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfall in medizinischer Behandlung und ist es während dieser Zeit nicht in der Lage, die Schule zu besuchen, besteht Anspruch auf einen Nachhilfelehrer.

In der Regel begrenzen die Versicherer den Kostenzuschuss in Zeitraum und Höhe der Leistung.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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