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Reisekosten zu deutschem Gericht

Erstattet werden die notwendigen Reisekosten zum Gericht, wenn das Erscheinen des Versicherungsnehmers vor Gericht als Beschuldigter oder Partei gefordert wird.

Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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