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Schmerzensgeld

Neben Schadenersatz kann in einigen Fällen für Verletzungsfolgen, die nicht in einem Vermögensschaden bestehen, eine geldwerte Entschädigung verlangt werden.

Dies kann bei Folgen von besonders schwerwiegenden Verletzungen, wie etwa einer Behinderung der Fall sein.

Beim Schmerzensgeld ist es wichtig auf die Voraussetzungen zu achten. Einige Versicherer leisten nur, wenn der Versicherte ins Kranken­haus musste.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Personen- und Sachschäden durch Pferde
Personenschäden
Pfändungsfreigrenze

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UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
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