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Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für einen schwerbehinderten Menschen und Berechtigung für die Inanspruchnahme als Ausgleich bestimmter Nachteile.

Ausgestellt wird dieser Ausweis ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent oder mehr.

Auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt das Versorgungsamt den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeitsdauer des Ausweises sowie sogenannte Merkzeichen.

Behinderungsgrad
Merkzeichen

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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