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Verzollungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust im europäischen Ausland

Die Kosten für die Verzollung eines PKW erstattet die Kfz-Kaskoversicherung, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart ist.

Muss das versicherte Fahrzeug im europäischen Ausland verzollt werden, so hilft der Versicherer bei der Durchführung der Verzollung und trägt die anfallenden Verfahrensgebühren.

Auch die Verschrottungskosten werden in der Regel übernommen, wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug verschrotten lässt, um die Verzollung zu vermeiden. Nicht erstattet werden hingegen der Zollbetrag sowie sonstige Steuern.

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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