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Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad

Zur Leistung von Unfallversicherungen gehören einmalige Kapitalzahlungen, aber auch zusätzliche Zahlungen können vereinbart werden, beispielsweise eine Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld oder eine Todesfallleistung.  


Wird eine Unfallrente vereinbart, so erhält der Versicherte diese Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (beispielsweise ab 50 % Invalidität).

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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