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vertragliche Obliegenheiten

Werden vertragliche Obliegenheiten verletzt, kann das zur Leistungsfreiheit des Versicherers und Kündigung des Vertrages kommen.

Grundsätzlich lassen sich vertragliche Obliegenheiten unterscheiden in solche, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (vorvertragliche Anzeigepflicht) und solche, denen nach dem Versicherungsfall entsprochen werden muss (Schadenabwendungspflicht des Versicherers).

siehe:Obliegenheiten, vorvertragliche Anzeigepflicht, VVG-Reform

Anzeigepflicht
Obliegenheiten
VVG-Reform

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
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