UNABHÄNGIGER FINANZ SERVICE
Menü
IHR VERSICHERUNGSMAKLER- ÜBER 25 JAHRE KOMPETENTE BERATUNG DURCH WISSEN UND ERFAHRUNG
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Ärztlicher Prognosezeitraum, BU

In der Berufsunfähigkeitsversicherung und auch Grundfähigkeitsversicherung gibt es einen ärztlichen Prognosezeitraum.

Der untersuchende Arzt muss feststellen, ob und wie lange eine Berufsunfähigkeit / Grundfähigkeit vorliegt. 

  • Unterschreitet dieser den vertraglich vorgegebenen Prognosezeitraum, muss die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen erbringen. 
  • Der Prognosezeitraum unterscheidet sich je nach Tarif erheblich und liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren!

© Versicherungsbote.de

Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
mehr...