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Überschwemmungsschäden durch Überflutung von Gewässern

Erstattet werden die Schäden am Gebäude, die durch Überflutung von Gewässern entstehen.

Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Übertretung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern.

Wohngebäude in Regionen, die besonders überschwemmungsgefährdet sind bzw. wo es bereits entsprechende Vorschäden gab, können meist nicht versichert werden.
Bei den Gesellschaften ist dieser Versicherungsschutz dann auf jeden Fall anfragepflichtig.
siehe:Höhere Gewalt

Elementarschäden

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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