UNABHÄNGIGER FINANZ SERVICE
Menü
IHR VERSICHERUNGSMAKLER- ÜBER 25 JAHRE KOMPETENTE BERATUNG DURCH WISSEN UND ERFAHRUNG
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Blitzschlagschäden

Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt. Auch bei einem sogenannten "kalten Blitzschlag" ohne Brand, sind die Schäden abgedeckt. Nicht mitversichert sind durch Blitzschlag entstandene Überspannungsschäden an elektr. Leitungen, Geräten, Maschinen usw.. Die kann man extra versichern.

Blitzschlag

© Versicherungsbote.de

Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
mehr...