UNABHÄNGIGER FINANZ SERVICE
Menü
IHR VERSICHERUNGSMAKLER- ÜBER 25 JAHRE KOMPETENTE BERATUNG DURCH WISSEN UND ERFAHRUNG
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Mutterschutzfristen

Mutterschutzfristen sind zeitlich eingegrenzt und dauern in der Regel zwischen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, und im Falle einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zu 12 Wochen nach der Entbindung. In dieser Mutterschutzfrist besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für die entsprechende Mutter.

Muttergeld
Mutterschaftsgeld
Mutterschutz

© Versicherungsbote.de

Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
mehr...