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Bindungsfrist

Die Bindungsfrist ist eine Auswirkung des "Gesetzes zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte" von 2002. Wer nach dem 01.01.2002 eine neue Krankenkasse wählte, ist für 18 Monate an diesen Anbieter gebunden. Die Bindungsfrist muss nicht erfüllt sein, wenn die Kasse ihre Beiträge erhöht. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Krankenkassenwahlrecht

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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