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Krankenkassenwahlrecht

2002 wurde das Krankenkassenwahlrecht neu geregelt ("Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte"). Wer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann grundsätzlich frei wählen, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte. Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die sogenannte Bindungsfrist. Ein Versicherter ist nach dem Wechsel der Krankenkasse 18 Monate an seine neue Kasse gebunden ist.

Bindungsfrist

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UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
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