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Erstprämie

Die Erstprämie ist die erste vereinbarte Monats- oder Jahresprämie und setzt den Versicherungsschutz in Kraft. Bei verspäteter Zahlung der ersten Prämie kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Versicherer den Anspruch nicht innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend macht. Bei Eintritt eines Schadens wäre die Versicherungsgesellschaft dann leistungsfrei.



siehe:VVG-Reform

Kündigung
Versicherungsbeginn
Zahlungspflicht
Zahlungsverzug
vorläufige Deckung

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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