Versicherungsverträge können auf Wunsch des Versicherungsnehmers aufgelöst werden, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich während der Vertragslaufzeit arbeitslos wird. Die Außerkraftsetzung wird mit
mehr...Der Versicherer räumt dem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit das Recht ein, den bestehenden Vertrag für eine bestimmte Zeit außer Kraft zu setzen. Durch das Ruhen der Versicherung sind die gegenseitigen
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