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vorvertragliche Anzeigepflicht

Vor Vertragsabschluss müssen vertragsrelevante Informationen an den Vertragspartner weitergegeben werden. Diese sind abhängig von Art und Inhalt des Vertrages (bzw. Versicherungsprodukt). Bei vorsetzlichen Verstößen gegen die Anzeigepflicht, kann die Gültigkeit des Vertrages (und damit die Leistungspflicht des Versicherers) erlöschen.



siehe:VVG-Reform, Anzeigepflicht

Anzeigepflicht
Gesundheitsfragen Unfall
Gesundheitsfragen Vorerkrankungen
Obliegenheiten
VVG-Reform
vertragliche Obliegenheiten

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Kontakt
UFS - Versicherungsmakler Dipl. Ing. Marit Olschewski
Lutherstr. 27
06618 Naumburg
Telefon: 03445-772244
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